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BGH, 24.05.2018 - 4 StR 599/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer
Zurechnung eines Tatbeitrags in Tateinheit hinsichtlich der Auswirkungen der Förderung durch Anschubfinanzierung der ersten Plantage i.R.d. bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
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StPO § 354 Abs. 1
Zurechnung eines Tatbeitrags in Tateinheit hinsichtlich der Auswirkungen der Förderung durch Anschubfinanzierung der ersten Plantage i.R.d. bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Strafbarkeit einer Anschubfinanzierung einer Marihuanaplantage
Verfahrensgang
- BGH, 24.05.2018 - 4 StR 599/17
- BGH, 21.06.2018 - 4 StR 599/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.07.2007 - 4 StR 220/07
Tateinheit bei Nötigung mehrerer Opfer (Teilidentität der Tathandlungen; …
Auszug aus BGH, 24.05.2018 - 4 StR 599/17
Der Senat schließt aus, dass die Strafkammer bei Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07). - BGH, 17.12.2009 - 3 StR 367/09
Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (unverzügliche Anbringung; …
Auszug aus BGH, 24.05.2018 - 4 StR 599/17
Fehlt es hingegen an einer solchen individuellen Tatförderung und erbringt der Täter im Vorfeld oder während des Laufes der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 367/09, wistra 2010, 217 und vom 31. August 2016 - 4 StR 160/16 mwN). - BGH, 31.08.2016 - 4 StR 160/16
Bandendiebstahl (Tatmehrheit bei Deliktserie: Förderung der individuellen Tat)
Auszug aus BGH, 24.05.2018 - 4 StR 599/17
Fehlt es hingegen an einer solchen individuellen Tatförderung und erbringt der Täter im Vorfeld oder während des Laufes der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 367/09, wistra 2010, 217 und vom 31. August 2016 - 4 StR 160/16 mwN).